Liebe Eltern,
Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Ausschließlich Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag müssen einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Alle anderen Leistungsempfänger/innen brauchen keinen Antrag stellen. Es reicht, wenn Sie Ihre Nachweise und Belege bei Ihrer Leistungsstelle einreichen...
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepak umfassen:
- persönlicher Schulbedarf: 174 Euro; mit regelmäßiger Anpassung
- Sportverein, Musikschule oder kulturelle Aktivitäten: Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für: Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit), Musikunterricht, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung sowie die Teilnahme an Freizeitfahrten. Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch einmalige Veranstaltungen, der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice, Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe, Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr. Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.
- Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten: Dafür erhalten Sie bis zu 15 Euro monatlich. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.
- Ausflüge und Fahrten der Schule: vollständige Kostenübernahme
- Förderungen außerhalb der Schule, wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung benötigen: vollständige Kostenübernahme
- zahlreiche Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit. Dabei handelt es sich z. B. um ermäßigten oder kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum, in den Tierpark oder Zoo sowie für bestimmte Veranstaltungen.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324466/
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Verlängerung des Ausweises und zeigen sie diesen im Sekretariat oder bei der Verwaltungsleitung vor.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, dann lassen Sie sich gern beraten.