Die Haus- und Schulordnung der Bürgermeister-Ziethen-Grundschule
Unsere Schule – ein Ort der Begegnungen für die Kulturen der Welt
Zurzeit besuchen unsere Schule ca. 640 Schülerinnen und Schüler. Darunter sind Kinder aus 26 verschiedenen Ländern und Kulturen. Diese Vielfalt sehen wir als Bereicherung und auch als Chance, miteinander und voneinander zu lernen. Dies ist nicht immer einfach. Wir werden daher immer alles daran setzen um eine demokratische und weltoffene Schule zu sein. Deshalb fordern wir von allen Beteiligten unserer Schule, dass sie einander ohne Vorurteile auf der Basis gegenseitigen Respekts begegnen. Unser Ziel ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und das gesamte Kollegium unserer Schule als Schulgemeinschaft begreifen und diese aktiv mitgestalten.
Damit dies gelingt, haben wir unsere Haus- und Schulordnung überarbeitet und folgende Regeln und Grundsätze aufgestellt:
1. Umgang miteinander
- Wir achten auf Andere, nehmen Rücksicht und kümmern uns um Jüngere.
- Wir drohen, verletzen und beleidigen einander nicht, weder mit Taten noch mit Worten oder Gesten.
- Wir versuchen Streit zu schlichten. Wir entschuldigen uns beim anderen und nehmen auch Entschuldigungen an.
2. Ordnung und Umgang mit dem Eigentum Anderer
- Wir sind mitverantwortlich für die Sauberkeit und Ordnung in unserer Schule. Deshalb beschmutzen, zerstören oder zerkratzen wir die Einrichtung der Schule nicht.
- Wir hinterlassen die Toiletten sauber, spülen, waschen uns die Hände und schließen die Türen. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum.
- Ausgestellte Werke und Kunstobjekte aus den verschieden Fachbereichen achten
wir und gehen damit auch sorgfältig um.
3. Zu unserem eigenen Schutz
- Wir bewegen uns rücksichtsvoll, ohne andere zu behindern oder zu gefährden.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wird strengstens untersagt. Dazu gehören z. B. Taschenmesser, Feuerzeug, Streichhölzer, Waffen.
- Die Schule ist für Frühhortkinder ab 06.00 Uhr geöffnet, alle anderen betreten die Schule erst ab 07.30 Uhr.
- Nach Unterrichtsschluss verlässt der/die Lehrer/in als Letzte(r) den Raum. Schülerinnen und Schüler, die nicht den OGB besuchen, verlassen nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgelände.
- Das Handy bleibt während des gesamten Schultages ausgeschaltet!
- Das Fotografieren und Filmen mit dem Handy und das Weiterleiten dieser Aufzeichnungen an Dritte ist verboten.
4. Pausen in der Schule
- Wir gehen zügig und ohne Umwege auf den Schulhof.
- Wir bleiben in den Hofpausen auf dem Schulhof und verlassen nicht das Schulgelände.
- In den kleinen Pausen und Regenpausen halten wir uns im Klassenraum auf.
- Das Befahren des Schulgeländes mit dem Fahrrad oder dem Roller ist nicht gestattet.
- In der Essenpause stellen wir uns ordentlich an. Wir unterhalten uns leise und wenn wir mit dem Essen fertig sind räumen wir gemeinsam ab und wischen den Tisch ab.
5. Verhalten im Unterricht
- Im Unterricht arbeiten wir regelmäßig mit.
- Wir stören nicht die anderen Mitschüler und Lehrer beim Arbeiten.
- Wir sind pünktlich an unserem Arbeitsplatz und hinterlassen ihn sauber und aufgeräumt.
6. Fachräume
- In den Fachräumen (NaWi, Kunst, Musik, Computerraum, Medienraum, Bibliothek, Schulstation, Teilungsräume, Turnhalle etc.) gelten gesonderte Regeln dem Fachraum entsprechend.
- Die Belehrungen zu den einzelnen Fachräumen erfolgen durch die Fachlehrer/innen. Diese werden dann im Klassenbuch vermerkt.
7. Wenn wir Hilfe brauchen
- Wir können unsere Freunde und Mitschüler ansprechen.
- Während der Hofpause können wir uns an die Pausenaufsicht wenden.
- Hilfe finden wir auch bei den Streitschlichtern und dem Sozialarbeiter.
- Falls es Probleme im Unterricht, in der Klasse oder auch in der Freizeit gibt, können wir uns an unsere Klassensprecher/in oder auch an unsere(m) Klassenlehrer/in wenden.
- Unfälle oder Verletzungen melden wir im Sekretariat.
- Hilfe finde ich auch bei der Schulleitung oder bei der Vertrauenslehrerin.
Jeder kann Fehler machen. Manchmal kommt es dann vor, dass eine Regel nicht eingehalten wurde. Dann ist es wichtig, den eventuell entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Schulordnung können Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
